Abschaffung Kinderreisepässe zum 01.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.

Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Wichtig: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Lieferzeit für Personalausweise bei 2-3 Wochen, bei Reisepässen bei 3-4 Wochen liegt. Die erforderlichen Unterlagen etc. können Sie gerne telefonisch unter Tel. 09192/709-0 bei uns erfragen.