Grundsteuer: Ich habe mein Grundstück, mein Haus, meine Eigentumswohnung/Garage veräußert. Was muss ich beachten?

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Mit der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages entscheidet das zuständige Finanzamt auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht.
Bei der Erhebung der Grundsteuer sind wir daher an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes und die darin getroffenen Feststellungen so lange gebunden, bis das Finanzamt den Grundbesitz dem Käufer durch besonderen Bescheid zugerechnet hat.