Welche Unterlagen benötige ich für einen Bauantrag?

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Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Art des Vorhabens. Bei Sonderbauten ist der Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde umfassender als im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, in dem nur ein Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen geprüft wird. Für die Einhaltung der sonstigen Anforderungen ist im Übrigen der Bauherr selbst verantwortlich. Die Gemeinde prüft lediglich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen.

Rechtliche Grundlage:
Art. 64 Bayerische Bauordnung (BayBO)

Beantragung:
Der Antrag kann entweder per Post versandt oder bei einer persönlichen Vorsprache abgegeben werden.

Erforderliche Unterlagen:
Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen – Bauvorlagenverordnung
Hier können Sie die Formulare downloaden.

Gebühren:
Es werden Gebühren in Höhe von 10,00 € erhoben.