Wann müssen die Unterlagen vorliegen, um in einer Sitzung behandelt zu werden?

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Die Einladungen zu den Sitzungen werden mindestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung versandt. Aus diesem Grund müssen die Bauantragsunterlagen bis spätestens acht Tage vor dem Sitzungstermin vollständig vorliegen.