Zur Beantragung eines Reisepasses ist ein persönliches Vorsprechen und zudem die Abnahme von Fingerabdrücken (beide Zeigefinger) ab einem Alter von 6 Jahren notwendig.
– 1 biometrisches Lichtbild neuesten Stands
– Bisheriges Ausweisdokument
– Ggf. Geburtsurkunde
– Für Antragsteller unter 18 Jahren sind zudem die Unterschriften beider Elternteile (ggf. mit Einverständniserklärung) oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils erforderlich

Die Bearbeitungsdauer beträgt 3-4 Wochen. Die Kosten betragen für einen Reisepass für unter 24-Jährige 37,50 Euro (6 Jahre Gültigkeit). Für über 24-Jährige beträgt die Gebühr 70,00 Euro (10 Jahre Gültigkeit; Erhöhung ab 01.01.2024).

Eine Verlängerung der alten Dokumente ist nicht möglich.

Es gibt die Möglichkeit der Beantragung im Express-Verfahren. Bitte fragen Sie hierzu direkt bei uns nach.

Eine Abholung ist grundsätzlich nur persönlich möglich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie mit dieser Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens hierfür beauftragen.

Zur Beantragung eines Personalausweises ist ein persönliches Vorsprechen und zudem die Abnahme von Fingerabdrücken (beide Zeigefinger) ab einem Alter von 6 Jahren notwendig. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
– 1 biometrisches Lichtbild neuesten Stands
– Bisheriges Ausweisdokument
– Ggf. Geburtsurkunde
– Für Antragsteller unter 16 Jahren sind zudem die Unterschriften beider Elternteile (ggf. mit Einverständniserklärung) oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils erforderlich

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2-3 Wochen. Die Kosten betragen für einen Personalausweis für unter 24-Jährige 22,80 Euro (6 Jahre Gültigkeit). Für über 24-Jährige beträgt die Gebühr 37,00 Euro (10 Jahre Gültigkeit).

Eine Verlängerung der alten Dokumente ist nicht möglich.

Es gibt die Möglichkeit der Beantragung eines vorläufigen Ausweisdokuments mit kürzerer Bearbeitungsdauer. Bitte fragen Sie hierzu direkt bei uns nach.

Eine Abholung ist grundsätzlich nur persönlich möglich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie mit dieser Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens hierfür beauftragen (auch bei Abholung eines Dokuments eines 16- bis 18-jährigen Antragstellers durch die Eltern).

Zur Anmeldung des Wohnsitzes benötigen Sie folgende Unterlagen:
– Sämtliche Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) von sich selbst und ggf. von mit zuziehenden Familienangehörigen
– Wohnungsgeberbestätigung (kein Mietvertrag!)
– Geburtsurkunde von sich selbst und ggf. von mit zuziehenden Familienangehörigen
– Ggf. Vollmacht, falls Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten
– Ggf. Betreuerausweis
– Zieht ein Elternteil alleine mit Kindern (unter 16 Jahren) zu, so ist außerdem entweder eine Vollmacht des anderen Elternteils erforderlich oder eine Bescheinigung, dass Sie das alleinige Sorgerecht haben