Wasser und Kanal: Wie sind die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung in Weißenohe geregelt?

Die Informationen zu den konkreten Gebührensätzen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Satzungen. Diese steht auf der Homepage der Gemeinde Weißenohe zum Download bereit.

Wichtig bei Eigentümerwechsel !!

Wasserzählerstand bei Übergaben an den Neueigentümer an die Gemeinde Weißenohe melden.
Es sind 3 Vorauszahlungen möglich und üblich, diese werden anteilig berechnet nach dem Vorjahresverbrauch (Fälligkeiten: 01.02./01.05./01.08.).
Das Abrechnungsjahr läuft von 01.10. bis 30.09.; die Abrechnung erfolgt im Oktober/November.
Die Mitteilung der Wasserzählerstände erfolgt jährlich durch Anschreiben der Eigentümer und 3-jährig durch Ablesung durch Beauftragte.