Wo kann ich ein Zeltlager anmelden?

Die Erlaubnis für ein Zeltlager ist immer dann erforderlich, wenn es aus mehr als drei Zelten besteht und es für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten errichtet werden soll (Art. 25 Abs. 2 LStVG).

Sollte Ihr Zeltlager im Landschaftsschutzgebiet liegen, ist für die Erlaubnis das Landratsamt Forchheim als Untere Naturschutzbehörde zuständig. Ob das geplante Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liegt, können Sie auf dieser Karte nachsehen.

Wenn Ihr Zeltlager nicht im Landschaftsschutzgebiet liegt, ist die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg für die Erlaubnis zuständig:

Zur Antragstellung füllen Sie bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Zeltlagers den untenstehenden „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung eines Zeltlagers“ aus und senden ihn mit Ihrer und der Unterschrift des Grundstückeigentümers an mich.

Insbesondere ist anzugeben, wie viele Teilnehmer und Zelte vorhanden sind und wie das Abwasser entsorgt wird.

Wichtig ist, dass bei Entzündung eines offenen Feuers eine zusätzliche Erlaubnis bzw. Anzeige notwendig ist!

Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie zusätzlich, dass

  • darauf geachtet wird, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entstehen,
  • die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume geschützt werden,
  • anfallende Abfälle in geeigneten Behältnissen, die im Bereich des Zeltlagers aufgestellt werden, gesammelt und der öffentlichen Abfallbeseitigung zugeführt werden,
  • das Abwasser gemäß Ihren Angaben im Antrag beseitigt wird.

Nach Einreichung wird Ihr Antrag geprüft und ggf. die Erlaubnis erteilt.

Weitere allgemeine Informationen hinsichtlich Zeltlager können Sie hier abrufen.